Arbeitsgericht München | AZ: 40 Ca 6914/11
Abfindung i. H. v. 16.000,00 € nach Kündigung und Abmahnung Nach Erhebung einer Kündigungsschutzklage hat das Arbeitsgericht München mit Beschluss vom 05.07.2011 festgestellt, dass unserem Mandanten, einem seit ca. 10 Jahren angestellten Handelsvertreter für den Verlust des Arbeitsplatzes eine Abfindung i. H. v. 16.000,00 € zu bezahlen ist. [...]